Arbeitsvertrag

Auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses läuft nicht immer alles rund. Der Arbeitgeber lädt Sie zu Personal- oder Kritikgesprächen. Er verändert Ihre Tätigkeiten oder versetzt Sie an einen anderen Ort. Er entzieht Ihnen Aufgaben, kürzt Ihr Gehalt oder berechnet es falsch. Oder noch schlimmer: Er zahlt Ihr Gehalt gar nicht. Auch die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen oder von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht immer selbstverständlich. Manchmal geht es um Ihre Krankheitszeiten, die beanstandet werden. Oder Ihnen wird der besondere Schutz, der Ihnen als schwerbehinderter Mensch zusteht, gar nicht oder nicht gebührend gewährt.

Fragen können sich auch ergeben, wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind. Sei es, dass Ihnen Leistungen nicht in angemessenem Umfang gewährt werden, sei es, dass Ihre Wünsche auf Veränderung der Arbeitszeit nicht berücksichtigt werden. Mit besonderen Problemen haben oft Mütter - manchmal auch Väter - zu kämpfen, wenn es um die Beschäftigung während der Elternzeit geht oder vor allem um die Bedingungen der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Wir besprechen in allen diesen arbeitsrechtlichen Fragen mit Ihnen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche und prüfen, ob in Ihrem Arbeitsverhältnis Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten und welche Rechte Sie hieraus haben. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich Ihnen gegenüber richtig verhält. Falls nötig, setzen wir Ihr Recht beim Arbeitsgericht für Sie durch.

Auch im Falle eine Insolvenz erklären wir Ihnen, was zu tun ist, melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und unterstützen Sie bei der Beantragung von Insolvenzgeld.

Sollte Ihnen ein neuer oder überhaupt ein Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag vorgelegt werden, können wir diesen auf die rechtliche Wirksamkeit der Regelungen prüfen.

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