Kündigung

Die wohl schwierigste Situation im Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus. Hier gilt es klaren Kopf zu bewahren und schnell zu handeln. Oft kann man sich gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr setzen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, hiergegen vor Gericht zu klagen. Das Ergebnis kann der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Zahlung einer Abfindung sein. Wichtig: Für eine solche Klage haben Sie nur drei Wochen Zeit! Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder ob Ihr Arbeitgeber Formfehler gemacht, z.B. den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Es wird auch geprüft, ob die für Sie gültige Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einer Einigung (Vergleich), bei dem sich beide Seiten darauf verständigen, dass eine Abfindung gezahlt wird. Diese Abfindung wird normalerweise nicht vom Gericht festgelegt, sondern ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in.

Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Wenn Sie über eine Abfindung verhandeln wollen, gibt es keine festen Regeln. Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, die wir in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen besprechen. Wir stimmen mit Ihnen das Vorgehen ab, führen für Sie den Kündigungsschutzprozess, vertreten Ihre Interessen vor Gericht und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über alle Details eines Vergleichs. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

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