Beratung von Betriebsräten
Betriebräte sind als Vertreter der Beschäftigten im Betrieb mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die rechtliche Kenntnisse und Beratung oder Unterstützung erforderlich machen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung des Betriebsrates in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Ein wichtiges Thema hier ist - leider - die Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu Interessenausgleich und Sozialplan im Falle einer Betriebsänderung. Aber auch andere Themen, die der Betriebsrat im Interesse der Beschäftigten gestalten kann, werden von uns betreut. Nur als Beispiel seien hier die Regelungen zum Verhalten im Betrieb, zur Arbeitszeit, zu betrieblichen Entgeltregelungen, zum Gesundheitsschutz, BEM, zur EDV und Personaldatenschutz oder zu Qualifizierungsmaßnahmen genannt. Wir stellen Lösungsmodelle und Ideen zu allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung vor, erarbeiten gemeinsam mit Ihrem Gremium zugeschnitten auf Ihre Interessen Betriebsvereinbarungen und überlegen Strategien zu deren Durchsetzung im Betrieb. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vertretung des Betriebsrates in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und ggf. in der Einigungsstelle.
Aber auch bei der Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen oder Kündigungen) werden wir bei Bedarf unterstützend tätig, insbesondere bei der Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren.
Zur umfassenden Beratung des Betriebsrates gehört daneben auch die gerichtliche Durchsetzung von anderen Ansprüchen des Betriebsrates, z.B. auf Sachmittel wie einen Computer, einen angemessenen Raum für die Betriebsratsarbeit oder Schulungsansprüche der Betriebsratsmitglieder. Nicht zuletzt unterstützen wir Betriebsräte, wenn sie gekündigt oder aus dem Amt entfernt werden sollen. Wir helfen bei Klärung der Rechtslage und führen - falls erforderlich - auch die Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Auch bei allen Fragen zur Gründung eines Betriebsrates und des Wahlverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir schulen und betreuen den Wahlvorstand bei allen anfallenden Problemen. Auch bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates sind wir behilflich, ebenso wie wir diesen beraten und betreuen können.
Damit Sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen, sind wir als Referenten im Arbeitsrecht tätig. Wir organisieren auch Inhouse-Schulungen für Ihr Gremium, um aktuell anfallende rechtliche Probleme ebenso zu bearbeiten wie allgemeine Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Schulungen werden in Absprache mit Ihrem Gremium geplant und durchgeführt und erfüllen die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG.