Betriebsänderung (Interessenausgleich und Sozialplan)

Die wohl schwierigste Situation für Betriebsräte ist der Umgang mit Betriebsänderungen. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstrukturierungen oder Stilllegungen sind mit erheblichen Nachteilen für die Belegschaft verbunden. Kündigungen, Versetzungen, Abgruppierungen, aber auch schlechtere Arbeitsbedingungen, höhere Arbeitsbelastungen und fehlende Qualifikation können die Folge sein. Der Betriebsrat hat das Recht, mit dem Arbeitgeber über unternehmerische Entscheidungen zu verhandeln, er kann Alternativvorschläge machen oder versuchen, auf die Art und Weise der Umsetzung Einfluss zu nehmen. Auf jeden Fall kann der Betriebsrat einen Sozialplan zur wirtschaftlichen Milderung der Folgen für die Arbeitnehmer*innen erzwingen.

Wir erarbeiten mit Ihnen Gegenkonzepte und stellen diese in den Interessenausgleichsverhandlungen den Konzepten des Arbeitgebers entgegen. Wir verhandeln über einen Sozialplan, um Nachteile für die Beschäftigten abzumildern. Hierzu arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen, die den Blick der Arbeitnehmerseite auf betriebliche Konzepte kennen und Ideen zu Beschäftigungssicherung entwickeln und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens überprüfen, damit bei den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen fundiert zu den unternehmerischen Vorstellungen argumentiert werden kann. Falls dies sinnvoll und möglich ist, beraten wir auch zur Durchführung einer Transfergesellschaft, um den Betroffenen den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern.

Falls erforderlich begleiten wir Sie auch in einer Einigungsstelle oder rufen das Arbeitsgericht an, um die Schaffung vollendeter Tatsachen vor Abschluss der Verhandlungen zu verhindern.

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