EDV und Personaldatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz ist gesetzlich nach wie vor nur unzureichend geregelt. Zugleich ist die Kontrolle und Erfassung der Arbeitnehmer*innen umfassend und unvermeidbar: EDV, Internet und E-Mail, Telefonanlagen, Mobiltelefone, Navigationssysteme, GPS und vieles mehr geben eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmer*innen zu kontrollieren und sie zum gläsernen Beschäftigten zu machen. Hier hat der Betriebsrat eine wichtige Schutzfunktion: Durch nachvollziehbare Regelungen in einer Betriebsvereinbarung kann er für Transparenz sorgen, den Überwachungsdruck reduzieren und die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers einschränken.

Wir zeigen Gefahren und Möglichkeiten technischer Überwachung auf und erarbeiteten in Zusammenarbeit mit EDV-Sachverständigen Betriebsvereinbarungen zur Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer*innen auf informationelle Selbstbestimmung auch im Arbeitsleben.

Impressum |  Datenschutz