Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sind für Betriebsräte eine immer wichtigeres Thema. Das Arbeitsschutzgesetz bietet für Betriebsräte eine Vielzahl an Handlungsmöglichkeiten, um dieses Thema voranzutreiben. Die Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen mit dem Ziel der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Hierbei ist die Gestaltung der Arbeitsabläufe auch auf psychische Belastungen zu untersuchen. Entscheidend hierbei ist die Auswahl eines geeigneten Verfahrens. In Zusammenarbeit mit Arbeitswissenschaftlern erläutern wir Ihnen die vorhandenen Verfahren und helfen bei der Auswahl der geeigneten Methode.

Das Ziel der Gefährdungsanalysen besteht darin, Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu entwickeln. Es geht hierbei letztlich um die Einführung eines ständigen Verbesserungsprozesses bezogen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer*innen, das heute leider zunächst noch auf die Abwehr unmäßiger und gesundheitsschädlicher Belastungen gerichtet ist. In vielen Betrieben ist festzustellen, dass Stress und Arbeitsverdichtung zunehmen.

Auch Unterweisungen der Arbeitnehmer/innen sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Inhalte und Formen sind oft nicht ausreichend, um Arbeitnehmer/innen in die Lage zu versetzen, ihre Arbeitsbedingungen zu beurteilen und - wie vom Gesetz vorgesehen - zu der optimalen Gestaltung der Arbeit beizutragen.

Ein wichtiges Thema ist auch die Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM). Auch hier unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und bei deren Durchsetzung.

Wir beraten und helfen bei der Umsetzung aller Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Betrieb und bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und in der Einigungsstelle.

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