Verhalten im Betrieb

Ein umfangreiches Handlungsfeld für Betriebsräte bietet das Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Von der Gestaltung allgemeiner Arbeitsordnungen über Regelungen zum Nichtraucherschutz, von der Gestaltung der Arbeitskleidung bis zu Compliance Systemen oder Ethikrichtlinien, von Umgang mit Suchtproblemen im Betrieb bis zur Verfolgung von Mobbing und Bossing, von den oft leidigen Problemen der Arbeitgeberwünsche nach Kontrollen oder Krankenrückkehrgesprächen: Die Liste der Themen, die Betriebsräte bearbeiten können und bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können, will kaum enden. Wir entwickeln mit Ihnen Ideen zur Gestaltung und helfen Ihnen, Betriebsvereinbarungen zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen zu deren Durchsetzung, ggf. auch in der Einigungsstelle.

Mitunter sind Arbeitgeber der Auffassung, allein und ohne Mitbestimmung des Betriebsrates Anordnungen treffen zu können. Hier gilt es für Betriebsräte, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern. Die dann erforderlichen rechtlichen Schritte, vor allem die Beantragung und Durchführung arbeitsgerichtlicher Verfahren, besprechen wir mit Ihnen und führen wir für Sie durch.

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