Kosten

Sicher interessiert Sie, welche Kosten für unsere Beauftragung entstehen. Grundsätzlich rechnen wir für unsere Tätigkeiten abhängig vom Streitwert unterschiedlich hohe Gebühren ab, die gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind.

Die Kosten für unsere Tätigkeit müssen Sie gemäß § 12a ArbGG selbst tragen, sofern diese nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse übernommen werden. Dies gilt bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht selbst dann, wenn Sie den Prozess gewinnen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten.

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, kann für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Dann trägt die Staatskasse die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten. Bei Bedarf stellen wir für Sie entsprechende Anträge.

Die Gebühren für eine erste Beratung betragen bis zu 190 Euro zzgl. MwSt.

Wenn wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, fallen hierfür weitere Kosten an, die ebenfalls im RVG gesetzlich geregelt sind.

Selbstverständlich klären wir Sie vor allen Schritten über entstehende Kosten auf und besprechen auch unter diesem Aspekt, ob sich eine Klage oder außergerichtliche Vertretung lohnt.

Die Kosten für die Beratung und Vertretung von Betriebsräten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Wir klären mit Ihnen die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ab und besprechen die weiteren Schritte.

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