Befristete Arbeitsverträge

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in vielen Betrieben üblich. Für ArbeitnehmerInnen bedeutet dies, dass sie oft lange in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ohne Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Damit der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag über die Befristung hinaus verlängert, will man sich nichts zu Schulden kommen lassen – so wird die Probezeit über Jahre verlängert.

Bei der Befristung muss der Arbeitgeber sich jedoch an feste Regeln halten. Hier kommt es oft zu formalen Fehlern, die dazu führen, dass die Befristung unwirksam ist. Nicht selten werden Befristungen vereinbart, die unwirksam sind. Wenn dies der Fall ist, muss man spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung eine Klage bei dem Arbeitsgericht einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Befristung wirksam ist. Hier kann man den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erreichen oder mindestens versuchen, sich über die Zahlung einer Abfindung zu verständigen. Wir prüfen Ihren befristeten Vertrag und zeigen die Erfolgsaussichten einer Klage auf.****

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