Einstellungen
Versetzungen
Ein- und Umgruppierungen
Kündigungen

Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen sind zwar begrenzt, die Beteiligung des Betriebsrates kann aber für die Betroffenen viel bewirken. So können z.B. bei Einstellungen externer Beschäftigter oder von Leiharbeitnehmer*innen Rechte der bereits Beschäftigten umgangen werden. Versetzungen werden mitunter gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt. Dem Betriebsrat kommt die Aufgabe zu, seine Beteiligungsmöglichkeiten zum Schutze der Beschäftigten zu nutzen.

Der Widerspruch des Betriebsrates bei einer Kündigung und/oder die Unterstützung mit Informationen im Kündigungsschutzprozess sind oft entscheidend für dessen Ausgang. Auch nach dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan kann es sinnvoll und gerechtfertigt sein, Widersprüche oder Klagen gegen Kündigungen einzulegen, um einzelnen Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, deren Wirksamkeit arbeitsgerichtlich zu überprüfen.

Wir beraten Betriebsräte im Vorfeld zu Auswahlrichtlinien, bei Widersprüchen und Zustimmungsverweigerungen, vertreten Betriebsräte in Zustimmungsersetzungsverfahren und suchen in individualrechtlichen Verfahren die Kooperation mit den Betriebsräten.

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